Nächster Lehrgang…

Stundenplan Fischereikurs 2025

Stundenplan Isny 2025-print.pdf (57,0 KiB)

Vorbereitungslehrgang für den Fischereischein 2025

Die Fischereivereinigung Isny e.V. bietet– bei ausreichender Nachfrage – für dieses Jahr wieder einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für den Fischereischein anbieten.
Der Kompaktkurs findet nach den Sommerferien statt vom 22.9. - 17.10.2025 (Siehe Stundenplan)

Der Lehrgang ist Voraussetzung, um die Fischereiprüfung abzulegen. Teilnehmen können alle Erwachsenen und Jugendliche, deren Wohnsitz in Baden-Württemberg liegt und die am Prüfungstag mindestens das 10. Lebensjahr (empfehlenswert 12. Lebensjahr) vollendet haben.

Anfragen und Anmeldungen können über das Kontaktformular oder per mail an eingestellt werden.

Das Anmeldeformular muss zwingend zur Anmeldung pro Teilnehmer einmal ausfüllt werden.

Die Kosten für den Kurs betragen:

  • Jugendliche 250,- € plus 19,90 € für den Fragenkatalog
  • Erwachsene 300,- € plus 19,90 € für den Fragenkatalog

(Zahlung bis Kursbeginn an: Fischereivereinigung Isny e.V. IBAN DE18650910400162900007 bei der Volksbank Allgäu-Oberschwaben)

Ab dem 10. Lebensjahr werden Kinder/Jugendliche zur Prüfung zugelassen.

WICHTIG: Es können nur Personen die in BaWü wohnen, die Prüfung ablegen. Der Vorbereitungskurs gilt „leider“ nicht für Bayern.

Weitere Hinweise:

  • Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen.
  • Lehrgangsgebühren können nur bis 4 Wochen vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs zurückerstattet werden.
  • Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung, kann die Prüfungsgebühr nicht mehr erstattet werden.
  • Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten (Theorieunterricht 24 Std. + Praxistag 8 Std.) mindestens 32 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist
  • Eine Haftung des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., des unterstützenden Mitgliedsvereins und/oder der Ausbildungspersonen des Landesfischereiverbandes für Schäden jeder Art aus und im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorbereitungslehrganges und der Fischerprüfung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Diesem Vorbereitungslehrgang sowie der Fischerprüfung liegen unter anderem die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie die Kostenordnung des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg e.V. zugrunde, diese kann beim Lehrgangsleiter eingesehen werden.