Nächster Lehrgang…
Stundenplan Fischereikurs 2025
Vorbereitungslehrgang für den Fischereischein 2025
Die Fischereivereinigung Isny e.V. bietet– bei ausreichender Nachfrage – für dieses Jahr wieder einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für den Fischereischein anbieten.
Der Kompaktkurs findet nach den Sommerferien statt vom 22.9. - 17.10.2025 (Siehe Stundenplan)
Der Lehrgang ist Voraussetzung, um die Fischereiprüfung abzulegen. Teilnehmen können alle Erwachsenen und Jugendliche, deren Wohnsitz in Baden-Württemberg liegt und die am Prüfungstag mindestens das 10. Lebensjahr (empfehlenswert 12. Lebensjahr) vollendet haben.
Anfragen und Anmeldungen können über das Kontaktformular oder per mail an ausbildung@fvisny.de eingestellt werden.
Das Anmeldeformular muss zwingend zur Anmeldung pro Teilnehmer einmal ausfüllt werden.
Die Kosten für den Kurs betragen:
- Jugendliche 250,- € plus 19,90 € für den Fragenkatalog
- Erwachsene 300,- € plus 19,90 € für den Fragenkatalog
(Zahlung bis Kursbeginn an: Fischereivereinigung Isny e.V. IBAN DE18650910400162900007 bei der Volksbank Allgäu-Oberschwaben)
Ab dem 10. Lebensjahr werden Kinder/Jugendliche zur Prüfung zugelassen.
WICHTIG: Es können nur Personen die in BaWü wohnen, die Prüfung ablegen. Der Vorbereitungskurs gilt „leider“ nicht für Bayern.
Weitere Hinweise:
- Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen.
- Lehrgangsgebühren können nur bis 4 Wochen vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs zurückerstattet werden.
- Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung, kann die Prüfungsgebühr nicht mehr erstattet werden.
- Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten (Theorieunterricht 24 Std. + Praxistag 8 Std.) mindestens 32 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist
- Eine Haftung des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., des unterstützenden Mitgliedsvereins und/oder der Ausbildungspersonen des Landesfischereiverbandes für Schäden jeder Art aus und im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorbereitungslehrganges und der Fischerprüfung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Diesem Vorbereitungslehrgang sowie der Fischerprüfung liegen unter anderem die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie die Kostenordnung des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg e.V. zugrunde, diese kann beim Lehrgangsleiter eingesehen werden.